Wir gewähren ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Ablieferung der Ware. Innerhalb dieser Frist kann die Ware gegen Erstattung des Warenwertes an uns zurückgesendet werden. Die Kosten der Rücksendung werden von uns (Verkäufer) getragen*.
Das Retourlabel wird Ihrem Paket beigefügt, um Ihnen den Rückversand zu erleichtern.
Alternativ können Sie auch ein Retourlabel per E-Mail anfordern (einfach zu Hause selber ausdrucken und auf das Paket kleben!). Bitte senden Sie uns eine E-Mail an: support@almmarkt.com
*Ausgenommen bei Speditionswaren
Hinweise für eine möglichst reibungslose Abwicklung der Rücksendung:
(1) Bitte schicken Sie den Artikel nach Möglichkeit vollständig in der Originalverpackung an uns zurück. Benutzen Sie bitte die Originalrechnung (bitte Rücksendegrund eintragen) und legen Sie ihn dem Paket bei. Die Nutzung des Rücksendescheins sowie der Originalverpackung ist kein “Muss”, also keine Voraussetzung für die Geltendmachung Ihres Rechts, vereinfacht und sichert für uns aber die Abwicklung.
(2) Wenn Sie nur einen Artikel aus der Lieferung zurücksenden möchten, jedoch weitere Artikel bestellt haben, die Sie nun per Rechnung bezahlen möchten, ziehen Sie den Artikel, den Sie zurückgegeben haben, einfach vom Rechnungsbetrag ab. Wenn Sie per Bankeinzug bezahlen, wird der Preis für den zurückgesendeten Artikel automatisch nicht berechnet.
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist,
die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Bestätigung nach § 7 Abs. 3 FAGG – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Lieferung begonnen hat, dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat. Erbringt der Unternehmer bei einem solchen Besuch weitere Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder liefert er Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden, so steht dem Verbraucher hinsichtlich dieser zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren das Rücktrittsrecht zu. Dem Verbraucher steht schließlich kein Rücktrittsrecht bei Verträgen zu, die auf einer öffentlichen Versteigerung geschlossen werden.
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